Energie- und klimapolitisches Umfeld

Der Berichtszeitraum war durch vielfältige branchenrelevante Weichenstellungen im Bereich Energie- und Klimapolitik sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene geprägt: Am 13.10.2021 legte die Europäische Kommission eine Mitteilung („Toolbox“) zum Umgang mit den gestiegenen Energiepreisen vor, welche Empfehlungen für besonders betroffene Haushalte und Industriezweige beinhaltet. Im März 2022 erfolgte durch die Europäische Kommission ein Follow-up zur vorgestellten „Toolbox“ mit weiteren Maßnahmenempfehlungen.

Ziel des am 15.12.2021 vorgelegten „Wasserstoff- und Gasmarktpakets“ der Kommission ist es, erneuerbare und dekarbonisierte Gase und Wasserstoff in den europäischen Rechtsrahmen zu integrieren und damit den Hochlauf klimaneutraler Gase für den Gasbinnenmarkt in Analogie zum „Fit for 55“-Paket zu stärken. Dazu ist die Einführung eines einheitlichen Zertifizierungssystems für erneuerbare und CO2-arme Gase geplant. Ferner enthält das Paket Vorgaben für die Regulierung und Entflechtung von Wasserstoffnetzen und eine Stärkung der Verbraucherrechte.

Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets hat die Kommission Mitte Dezember 2021 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Gebäudeeffizienzrichtlinie vorgelegt. Die Neuerungen zielen unter anderem darauf ab, die Renovierungsrate für Gebäude in der EU zu verdoppeln und somit eine signifikante Senkung des Energieverbrauchs und damit der Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor herbeizuführen.

Am 27.01.2022 verabschiedete die Europäische Kommission die neuen EU-Beihilfeleitlinien für Klima-, Umweltschutz und Energie (CEEAG), die mit sofortiger Wirkung in Kraft treten.

Die Kommission präsentierte am 02.02.2022 den finalen Text des komplementären delegierten Rechtsaktes der Taxonomieverordnung über technische Bewertungskriterien für die Strom- und/oder Wärmeerzeugung mit Gaskraftwerken und aus Kernenergie. Darin werden beispielsweise Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke, die übergangsweise noch mit Erdgas betrieben und an die sehr strenge Emissionsgrenzwerte angelegt werden, als nachhaltige Übergangsaktivität eingestuft. Ab 01.01.2036 muss dabei die Umstellung des Kraftwerksbetriebs auf 100 % erneuerbare oder CO2-arme Gase erfolgt sein.

Am 23.02.2022 legte die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vor. Zentrales Ziel des Vorschlags ist es, für Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens EUR 150,0 Mio. Vorgaben zur Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu machen und somit die Wahrung der Menschenrechte sowie die Vermeidung von Umweltverschmutzung sicherzustellen.

In Österreich wurden im Berichtszeitraum zahlreiche Aktivitäten seitens der Bundesregierung und der Strom- und Gasversorgungsunternehmen gesetzt, um eine Abfederung von sozialen Härtefällen aufgrund der aktuellen Energiepreissituation herbeizuführen. Der Nationalrat hat daher im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) kürzlich für Haushalte und Kleinunternehmen einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen im Zuge einer Nachzahlung bei der Stromjahresabrechnung normiert. Strom- und Gasversorger haben flankierend weitere freiwillige Maßnahmen zur Eindämmung der Energiepreisspirale gesetzt. Des Weiteren werden in Kooperation mit Sozialeinrichtungen und Hilfsorganisationen die finanziellen Mittel für Soforthilfen im Jahr 2022 erhöht.

Im Jänner 2022 wurde vom österreichischen Nationalrat die ökosoziale Steuerreform und damit eine nationale CO2-Bepreisung für Benzin, Diesel, Heizöl, Kohle und Erdgas beschlossen. Das diesbezügliche nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz sieht ab 01.07.2022 eine schrittweise nationale CO2-Bepreisung von Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels vor, wobei diese Besteuerungen im Gegenzug durch einen Klimabonus und andere Entlastungsmaßnahmen kompensiert werden sollen.

Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) wurde im Sommer 2021 ein erster Meilenstein bei der nationalen Umsetzung des „Clean-Energy-Pakets“ der EU erreicht. Aufgrund beihilfenrechtlicher Bedenken der Europäischen Kommission kam es im Jänner 2022 zu einer Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes.

Kurz vor Ende der Berichtsperiode wurde im März eine Novelle zum Gaswirtschaftsgesetz beschlossen. Damit wird einerseits eine rasche Bereitstellung von inländischen Gasmengen im Falle einer plötzlichen Störung der Gasversorgung Österreichs gesichert und andererseits an einem Aufbau einer strategischen Gasreserve und Sicherstellung von Speicherfüllständen gearbeitet. Die strategische Gasreserve soll erstmals im November 2022 zur Verfügung stehen und bemisst sich jeweils an der im Jänner eines Jahres an Netzbenutzer abgegebenen Gasmenge.

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