Konzernstruktur

Konzernstruktur Energie AG (Organigramm)

Der Vorstand der Energie AG Oberösterreich führt die Geschäfte und vertritt den Energie AG-Konzern nach außen. Neben dem österreichischen Aktiengesetz, dem Unternehmensgesetzbuch und der Satzung sind für den Vorstand und den Aufsichtsrat die jeweiligen Geschäftsordnungen die Grundlage ihres Handelns. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Zusammenarbeit des Vorstands, die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie Geschäfte, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen, geregelt. Die Geschäftsordnungen der Tochtergesellschaften bauen auf die Geschäftsordnung für den Vorstand auf und enthalten inhaltsgleiche Regelungen. Die Geschäftsverteilung des Vorstands, welche vom Aufsichtsrat genehmigt ist, legt die Aufgabenbereiche der einzelnen Vorstandsmitglieder, unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands, fest. Das Thema Nachhaltigkeit liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstands und wird im Rahmen des Strategieprozesses durch die Holdingeinheit Konzernstrategie koordiniert. Der Aufsichtsrat als Kontrollorgan hat im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen auch den NFI-Bericht zu prüfen und darüber an die Hauptversammlung zu berichten.

Die Strategie der Energie AG im Fiber-To-The-Home-(FTTH-) Ausbau wurde überarbeitet, um weiterhin optimales Wachstum in diesem Bereich zu ermöglichen und trotz hohem Zersiedlungsgrad und entsprechender Baukosten bessere wirtschaftliche Bedingungen für den möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau in Oberösterreich zu schaffen. Im Zuge dessen erfolgte die Zusammenlegung des FTTH-Teilbetriebs der Energie AG Oberösterreich Telekom GmbH (Telekom GmbH) mit der Fiber Service OÖ GmbH, einem mittelbaren 100%igen Tochterunternehmen des Landes Oberösterreich (Land OÖ). Als Ergebnis folgte die Gründung einer neuen Gesellschaft, der BBOÖ Breitband Oberösterreich GmbH (BBOÖ), in der die FTTH-Aktivitäten gebündelt werden und an der das Land OÖ und die Energie AG je zu 50 % beteiligt sind. Der FTTH-Bereich der Telekom GmbH wurde in diese neu gegründete Gesellschaft abgespalten.

Das Glasfaser-Basisnetz (Backbone) und der Businesskundenbereich verbleiben bei der Telekom GmbH. Die Telekom GmbH fokussiert sich künftig im FTTH-Bereich auf die Leistung der sogenannten Layer-2-Technik (Signaltechnik) sowie den Backbone-Datentransport für die BBOÖ. Teil des abgespaltenen FTTH-Teilbetriebs war auch das FTTH-Glasfasernetz, das in die BBOÖ Breitband Oberösterreich Infrastruktur GmbH, ein 100%iges Tochterunternehmen der BBOÖ, eingebracht wurde. Weitere Informationen siehe Soziales, Versorgungsicherheit- und qualität, sowie Konzernlagebericht, Gesellschaftsrechtliche Veränderungen und Segment Holding & Services.

Eine wesentliche Änderung in der Konzernstruktur stellt die Übertragung der Abteilung „Metering Services“ von der Telekom GmbH an die Netz OÖ GmbH per 01.10.2021 dar, wodurch Gas- und Strom-Metering in der Netz OÖ GmbH gebündelt wurden. Weiters wurden per 15.09.2022 sämtliche Anteile an der Erdgas Oberösterreich Vertriebs GmbH (Erdgas Vertriebs GmbH) in Deutschland von der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH (Vertrieb GmbH) an die Energie AG Oberösterreich Tech Services GmbH (Tech Services GmbH) veräußert. Nach Beendigung der Gasvertriebsaktivitäten in Deutschland mit Ende des Kalenderjahres 2021 und da über diese Gesellschaft nur mehr der Schadensfall der Biogasanlage Grabsleben abgewickelt wird, wird damit die Erdgas Vertriebs GmbH nun der fachlich zuständigen Konzerngesellschaft zugeordnet.

Neben der Linien- und Projektorganisation gibt es im Energie AG-Konzern ein Krisen- und Notfallmanagement, welches regelmäßig Übungen abhält und im Anlassfall einberufen wird. Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurde im Zusammenhang mit den Einflüssen und Auswirkungen des russisch-ukrainischen Krieges auf den Energiemarkt bzw. die Versorgungs- und Marktlage eine eigene Taskforce gebildet und etabliert.

Weitere Informationen zu gesellschaftsrechtlichen Veränderungen im Geschäftsjahr 2021/2022 sind im Konzernlagebericht, Gesellschaftsrechtliche Veränderungen enthalten.

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