Entsprechend der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie) und ihrer Umsetzung gemäß des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG 2017) veröffentlicht der Energie AG-Konzern zum dritten Mal die geforderten Informationen in einem eigenständigen Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht). Dieser Bericht ist der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht der Energie AG Oberösterreich (Energie AG) gem. § 267a UGB.

Dieser Bericht wird jährlich im Rahmen des Geschäftsberichtes veröffentlicht. Die gesetzlichen Anforderungen bezüglich des NFI-Berichtes wurden mit externer Begleitung in Anlehnung an internationale Rahmenwerke berücksichtigt. Neben dem vorliegenden NFI-Bericht stellt die Energie AG Informationen zu ihrer Unternehmensverantwortung im jährlichen Konzern-Lagebericht, im Halbjahresbericht sowie auf der Website www.energieag.at zur Verfügung.

Für Fragen zu diesem Bericht steht Michael Frostel MSc, Pressesprecher und Leiter der Konzernkommunikation zur Verfügung.

Der NFI-Bericht stellt in den Kapiteln Wirtschaft, Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer und Compliance (inkl. Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption) nichtfinanzielle Informationen zu den Aktivitäten der Energie AG und ihrer konsolidierten Konzernunternehmen sowie der anteilsmäßig einbezogenen Unternehmen dar. Auf Angaben zu Themen von geringerer Relevanz wurde verzichtet. Dies gilt auch für die Berechnung der Kennzahlen. Abweichungen werden gesondert angemerkt.

Der Energie AG ist die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ein wichtiges Anliegen. Zwecks besserer Lesbarkeit der Informationen wird entweder die maskuline oder feminine Form von Bezeichnungen gewählt. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des jeweils anderen Geschlechts.

Der Bericht wurde mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und durch die direkt vom Aufsichtsrat beauftragte Konzernrevision der Energie AG geprüft. Der Aufsichtsrat berichtet darüber in der auf das Berichtsjahr folgenden Hauptversammlung.